Kleingärtner werden
Unsere Kolonie Dauerkleingärten „Am Buschkrug“ e.V. ist eine Kleingartenkolonie nach dem Bundeskleingartengesetz. Sie wurde 1929 gegründet und ist mit ihren 420 Parzellen eine der großen Kleingartenkolonien im Bezirk Neukölln.
Grundstückseigentümer ist das Land Berlin. Verpächter ist der Bezirksverband Berlin Süden der Kleingärtner e.V.
Der Haupteingang ist in der Buschkrugallee 175 (Öffentliche Verkehrsmittel: Bus 171, Haltestelle Onkel-Herse-Straße, U7 U-Bahn-Station Blaschkoallee oder Parchimer Allee)
Die meisten Lauben entsprechen, mit einer maximalen Größe von 24m², den Vorschriften des Bundeskleingartengesetzes.
Die Parzellen haben eine durchschnittliche Größe von ca. 330m² und sind alle mit Strom und Stadtwasser erschlossen. Um den Stromanschluss müssen sich die Parzelleninhaber selbst kümmern. Als Adresse für Stromrechnungen, die die Parzellen betreffen, sind ausschließlich die Meldeanschrift (Wohnungsadresse) der Parzelleninhaber zulässig.
Die Kleingartenanlage ist nicht an die Kanalisation angeschlossen, so dass anfallende Abwässer über sogenannte abflusslose Sammelgruben entsorgt werden müssen. Sollte auf Ihrer gewünschten Parzelle noch keine genehmigte abflusslose Sammelgrube vorhanden sein, muss der Einbau unverzüglich auf eigene Kosten erfolgen und ein Dichtheitszertifikat ist vorzulegen.
Ein Pachtvertragsabschluss und die Übernahme der Parzelle sind nur über den Kolonievorstand rechtsgültig. Alle Zahlungen erfolgen ausschließlich über das Koloniekonto.
Kurz und knapp
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Voraussetzungen -
Voraussetzungen für den Erwerb einer Parzelle sind:
- Fester Wohnsitz in Berlin, ein deutscher Personalausweis (Reisepass) oder eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung.
(Nachweis mit Ausweis, Aufenthaltserlaubnis unbefristet)- Beherrschung der deutschen Sprache in Wort und Schrift (Amtssprache).
- Beitritt in unseren Kleingartenverein, sowie in den Bezirksverband.
- Wie bewerbe ich mich
um einen Kleingarten? -
Für eine Bewerbung nutzen Sie bitte dieses Bewerbungsformular. Schicken Sie es per Mail an Bewerbung
Bewerbungen nehmen wir ausschließlich per E-Mail entgegen!
Das Interesse an dem Erwerb einer Parzelle muss alle 6 Monate erneut persönlich bekundet werden, sonst erfolgt die Streichung aus der Warteliste!
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Miete oder Eigentum? - Bei den Kleingärten, die der Bezirksverband Berlin-Süden vertritt, handelt es sich um Pachtgrundstücke. Grundstückseigentümer ist das Land Berlin. Zwischenpächter ist der Bezirksverband Berlin-Süden. Das bedeutet: das Land (das Koloniegelände und somit auch ihr Garten) gehört dem Land Berlin. Alles was sich auf dem Grundstück befindet (Laube, Abwassergrube, Bäume, Sträucher, usw.) ist Eigentum des Unterpächters.
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Was kostet ein Kleingarten? -
Die Parzellen:
Die zum Verkauf anstehenden Parzellen werden von einer neutralen Abschätzkommission des Bezirksverbandes begutachtet und bewertet.
Dabei werden der Zustand und die Bausubstanz der Laube, der Aufwuchs und weitere Baulichkeiten, wie Gewächshaus und Abwassersammelgrube nach einem festgelegten Bewertungsschlüssel berücksichtigt.
Die Preise unterliegen nicht dem Einfluss des bisherigen Parzelleninhabers!
Zusätzlich zu dem im Gutachten festgelegten Wert der Parzelle müssen dem scheidenden Unterpächter die von ihm aufgewendeten Kosten für die Kolonieelektroversorgung (Erdverkabelung) in Höhe von 425 Euro (Die Summe kann sich durch Abschreibung ändern) gezahlt werden.
Der Verkauf, die Übergabe der Parzelle und alle Zahlungen (ausschließlich auf das Koloniekonto) sind nur mit Zustimmung des Kolonievorstandes rechtsgültig.
Einmalige Kosten:
Zu Beginn des Pachtverhältnisses sind an den Verein 490 Euro als Aufnahmebeitrag zu zahlen.
Außerdem muss eine Bearbeitungsgebühr von 50 Euro an den Bezirksverband entrichtet werden.
Ist auf der Parzelle keine genehmigte Abwassersammelgrube vorhanden, muss ein Einbau auf Kosten des neuen Unterpächters unverzüglich erfolgen.
- Wie hoch sind die
laufenden Kosten? -
Die jährlichen Kosten einer Parzelle belaufen sich auf ca. ca. 500 - 650 Euro/Jahr.(Siehe hierzu auch die detaillierte Kostenaufstellung im Anschluss
Darin enthalten sind: die Pacht, die Vereinsbeiträge, die Müllentsorgung, Kolonieaufwendungen und der individuelle Wasserverbrauch.
Es besteht die Verpflichtung zum Abschluss einer Feuerversicherung (ein Nachweis ist vorzulegen). Der Abschluss einer Kombiversicherung und einer Haftpflichtversicherung wird dringend empfohlen.
Die Jahresrechnung ist in 2 Raten zu zahlen.
Die Fälligkeitstermine sind der Jahresrechnung zu entnehmen.
Zahlungsversäumnis stellt einen Vertragsbruch und somit einen Kündigungsgrund dar.
Bei Vertragsbeginn ist die anteilige Jahreszahlung sofort zu zahlen.
Die genaue Summe wird vom Vorstand berechnet.Der scheidende Unterpächter bekommt zu viel gezahlte Anteile zurückerstattet.
Zusätzliche Aufwendungen entstehen durch die Entsorgung von Abwasser aus der vorgeschriebenen Abwassersammelgrube durch eine von Ihnen selbst zu beauftragenden Fachfirma.
Für Versäumnisse (wie nicht geleisteter Gemeinschaftsdienst, Fehlen bei Versammlungen usw.) sind Sonderbeiträge festgelegt, die mit der Jahresrechnung in Rechnung gestellt werden.
Zahlungsversäumnis stellt einen Vertragsbruch und damit einen Kündigungsgrund dar.
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Weitere Infos -
Mit Ihrer Unterschrift unter den Pachtvertrag verpflichten Sie sich,
das Bundeskleingartengesetz, die Vereinssatzungen und die Gartenordnung einzuhalten. (Die Regelwerke werden bei Vertragsabschluss übergeben und sind ausschließlich in deutscher Sprache vorhanden)
Aus diesen Regelwerken gilt als besonders wichtig hervorzuheben:
- Der freundliche und respektvolle Umgang mit den Nachbarn und anderen Vereinsmitgliedern ist der oberste Grundsatz im Verein.
- Die kleingärtnerische Nutzung der Parzelle (Obst- und Gemüseanbau mind. 30% der Gartenfläche) ist verpflichtend.
- Die Teilnahme an den Vereinsversammlungen ist Pflicht.
- Einmal im Jahr muss 3 Stunden Gemeinschaftsdienst geleistet werden.
- Die tägliche Mittagsruhe von 13:00 bis 15:00 Uhr und die Wochenendruhe (Samstag 13:00 Uhr bis Montag 6:00 Uhr) sind einzuhalten.
- Die Gartenpflege ist entsprechend der Gartenordnung durchzuführen.
- Die Kolonie darf nur mit erteilter Zufahrtsberechtigung befahren werden (die Kolonie ist ganzjährig verschlossen).
- Auf allen Koloniewegen gilt Schritttempo und Parkverbot.
- Das dauerhafte Bewohnen der Laube ist nicht erlaubt (ganzjährig).
- Jegliche Art von Feuerstellen ist verboten (Feuerkörbe, Lagerfeuer u.ä.).
- Die Parzelle darf nur von den Unterzeichnern des Pachtvertrages genutzt werden. Eine Untervermietung ist strengstens untersagt.
- Bau- und Sanierungsmaßnahmen dürfen nur mit Zustimmung des Kolonievorstandes erfolgen.
- Hunde sind an der Leine zu führen.
- Familien mit Kindern sind besonders willkommen.
- Der freundliche und respektvolle Umgang mit den Nachbarn und anderen Vereinsmitgliedern ist der oberste Grundsatz im Verein.
Voraussetzungen für den Erwerb einer Parzelle sind:
- Fester Wohnsitz in Berlin, ein deutscher Personalausweis (Reisepass) oder eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung.
(Nachweis mit Ausweis, Aufenthaltserlaubnis unbefristet)
- Beherrschung der deutschen Sprache in Wort und Schrift (Amtssprache).
- Beitritt in unseren Kleingartenverein, sowie in den Bezirksverband.
Für eine Bewerbung nutzen Sie bitte dieses Bewerbungsformular. Schicken Sie es per Mail an Bewerbung
Bewerbungen nehmen wir ausschließlich per E-Mail entgegen!
Das Interesse an dem Erwerb einer Parzelle muss alle 6 Monate erneut persönlich bekundet werden, sonst erfolgt die Streichung aus der Warteliste!
Die Parzellen:
Die zum Verkauf anstehenden Parzellen werden von einer neutralen Abschätzkommission des Bezirksverbandes begutachtet und bewertet.
Dabei werden der Zustand und die Bausubstanz der Laube, der Aufwuchs und weitere Baulichkeiten, wie Gewächshaus und Abwassersammelgrube nach einem festgelegten Bewertungsschlüssel berücksichtigt.
Die Preise unterliegen nicht dem Einfluss des bisherigen Parzelleninhabers!
Zusätzlich zu dem im Gutachten festgelegten Wert der Parzelle müssen dem scheidenden Unterpächter die von ihm aufgewendeten Kosten für die Kolonieelektroversorgung (Erdverkabelung) in Höhe von 425 Euro (Die Summe kann sich durch Abschreibung ändern) gezahlt werden.
Der Verkauf, die Übergabe der Parzelle und alle Zahlungen (ausschließlich auf das Koloniekonto) sind nur mit Zustimmung des Kolonievorstandes rechtsgültig.
Einmalige Kosten:
Zu Beginn des Pachtverhältnisses sind an den Verein 490 Euro als Aufnahmebeitrag zu zahlen.
Außerdem muss eine Bearbeitungsgebühr von 50 Euro an den Bezirksverband entrichtet werden.
Ist auf der Parzelle keine genehmigte Abwassersammelgrube vorhanden, muss ein Einbau auf Kosten des neuen Unterpächters unverzüglich erfolgen.
Die jährlichen Kosten einer Parzelle belaufen sich auf ca. ca. 500 - 650 Euro/Jahr.(Siehe hierzu auch die detaillierte Kostenaufstellung im Anschluss
Darin enthalten sind: die Pacht, die Vereinsbeiträge, die Müllentsorgung, Kolonieaufwendungen und der individuelle Wasserverbrauch.
Es besteht die Verpflichtung zum Abschluss einer Feuerversicherung (ein Nachweis ist vorzulegen). Der Abschluss einer Kombiversicherung und einer Haftpflichtversicherung wird dringend empfohlen.
Die Jahresrechnung ist in 2 Raten zu zahlen.
Die Fälligkeitstermine sind der Jahresrechnung zu entnehmen.
Zahlungsversäumnis stellt einen Vertragsbruch und somit einen Kündigungsgrund dar.
Bei Vertragsbeginn ist die anteilige Jahreszahlung sofort zu zahlen.
Die genaue Summe wird vom Vorstand berechnet.
Der scheidende Unterpächter bekommt zu viel gezahlte Anteile zurückerstattet.
Zusätzliche Aufwendungen entstehen durch die Entsorgung von Abwasser aus der vorgeschriebenen Abwassersammelgrube durch eine von Ihnen selbst zu beauftragenden Fachfirma.
Für Versäumnisse (wie nicht geleisteter Gemeinschaftsdienst, Fehlen bei Versammlungen usw.) sind Sonderbeiträge festgelegt, die mit der Jahresrechnung in Rechnung gestellt werden.
Zahlungsversäumnis stellt einen Vertragsbruch und damit einen Kündigungsgrund dar.
Mit Ihrer Unterschrift unter den Pachtvertrag verpflichten Sie sich,
das Bundeskleingartengesetz, die Vereinssatzungen und die Gartenordnung einzuhalten. (Die Regelwerke werden bei Vertragsabschluss übergeben und sind ausschließlich in deutscher Sprache vorhanden)
Aus diesen Regelwerken gilt als besonders wichtig hervorzuheben:
- Der freundliche und respektvolle Umgang mit den Nachbarn und anderen Vereinsmitgliedern ist der oberste Grundsatz im Verein.
- Die kleingärtnerische Nutzung der Parzelle (Obst- und Gemüseanbau mind. 30% der Gartenfläche) ist verpflichtend.
- Die Teilnahme an den Vereinsversammlungen ist Pflicht.
- Einmal im Jahr muss 3 Stunden Gemeinschaftsdienst geleistet werden.
- Die tägliche Mittagsruhe von 13:00 bis 15:00 Uhr und die Wochenendruhe (Samstag 13:00 Uhr bis Montag 6:00 Uhr) sind einzuhalten.
- Die Gartenpflege ist entsprechend der Gartenordnung durchzuführen.
- Die Kolonie darf nur mit erteilter Zufahrtsberechtigung befahren werden (die Kolonie ist ganzjährig verschlossen).
- Auf allen Koloniewegen gilt Schritttempo und Parkverbot.
- Das dauerhafte Bewohnen der Laube ist nicht erlaubt (ganzjährig).
- Jegliche Art von Feuerstellen ist verboten (Feuerkörbe, Lagerfeuer u.ä.).
- Die Parzelle darf nur von den Unterzeichnern des Pachtvertrages genutzt werden. Eine Untervermietung ist strengstens untersagt.
- Bau- und Sanierungsmaßnahmen dürfen nur mit Zustimmung des Kolonievorstandes erfolgen.
- Hunde sind an der Leine zu führen.
- Familien mit Kindern sind besonders willkommen.
Dies und noch viel mehr erfahren Sie in unserer Infobroschüre
Ergänzend zu diesen Erstinformationen sind die Mitglieder des Vereinsvorstandes natürlich gern bereit, Ihnen in einem persönlichen Gespräch, mehr über uns und unsere schöne Kleingartenanlage zu erzählen.
Unsere Sprechzeiten im Vereinshaus können Sie auch den Aushängen zu entnehmen.